Zertifizierter Medizinischer

Sachverständiger

Zertifizierter Medizinischer Sachverständiger (cpu) – Ihr unabhängiger Experte für gerichtsfeste Gutachten

Die Erstellung eines medizinischen Gutachtens gehört zu den anspruchsvollsten und verantwortungsvollsten Aufgaben, die ein Arzt übernehmen kann. Denn in strittigen Fällen ziehen Gerichte, Versicherungen, Berufsgenossenschaften und Behörden externe Gutachter hinzu, um eine objektive, fachlich fundierte und juristisch belastbare Entscheidungsgrundlage zu erhalten. Ein Gutachten muss nicht nur medizinisch korrekt sein – es muss auch formal einwandfrei, verständlich und gerichtsfest sein.

Genau hier setzt die Qualifizierung zum Medizinischen Sachverständigen (cpu) an – eine akademische Weiterbildung, die weit über das hinausgeht, was das Studium oder die Facharztausbildung vermitteln kann.

Was bedeutet die Zertifizierung „cpu“?

Die Abkürzung „cpu“ steht für „Certified Postgraduate Programme of Dresden International University“. Der universitäre Zertifikatskurs wurde ursprünglich unter der ärztlichen Leitung von Dr. med. Frank Schröter in Kooperation mit der Universität zu Köln und der Ärztekammer Nordrhein entwickelt. Seit 2016 wird das Programm von der Dresden International University (DIU) – der Weiterbildungsuniversität der TU Dresden – verantwortet.

Die Ausbildung umfasst mehrere Module, Zertifikatstests, Self Studies und eine abschließende Disputation – insgesamt weit über 300 Zeitstunden. Damit stellt diese Fortbildung auf dem medizinischen Gutachtensektor die derzeit größte und umfassendste Ausbildung dar.

Die Inhalte der Qualifizierung umfassen unter anderem:

  • Standards der Begutachtung: Einführung in die medizinische Begutachtung, medizinische Leitlinien, Befunderhebung und -dokumentation

  • Rechtsgrundlagen: Anforderungen an Gutachten aus Sicht von Richtern, Rechtsanwälten, Berufsgenossenschaften und der privaten Versicherungswirtschaft

  • Sozialversicherungen: Systematik der Sozialgesetzgebung und sozialmedizinische Begutachtung

  • Private Versicherungen und Arzthaftungsrecht: Gutachten in der privaten Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung sowie in Arzthaftungsverfahren

  • Kommunikationsforschung: Wie formuliert man gutachtliche Feststellungen so, dass sie auch für Nicht-Mediziner verständlich sind?

  • Zielgerichtete Aktenauswertung und formal korrekter Aufbau eines Gutachtens

Nach erfolgreichem Abschluss sind die Absolventen berechtigt, das cpu-Siegel zu führen und werden in das öffentlich zugängliche Gutachterverzeichnis der DIU aufgenommen – ein für Gerichte und Versicherungen anerkanntes und vielgenutztes Nachschlagewerk.

Dr. med. Dipl.-Ing. Thomas A. H. Giesen – Ein Sachverständiger mit einzigartiger Expertise

Dr. med. Dipl.-Ing. Thomas A. H. Giesen hat diese anspruchsvolle Qualifizierung an der Dresden International University (DIU) erfolgreich absolviert und ist zertifizierter Medizinischer Sachverständiger (cpu).

Was ihn als Gutachter besonders auszeichnet, ist sein außergewöhnlicher Lebensweg – eine einzigartige Kombination aus Ingenieurswissenschaft, Medizin, Forschung und klinischer Erfahrung:

  • Facharzt für Innere Medizin und Allgemeinmedizin – breites medizinisches Spektrum

  • Diplom-Ingenieur (Maschinenbau) – systemisches, analytisches Denken und technische Präzision

  • Erfahrener Forscher auf dem Gebiet der photodynamischen Therapie – wissenschaftliche Exzellenz

  • Mitglied in führenden medizinischen Fachgesellschaften (DGIM, Deutsche Krebsgesellschaft, Prio)

  • Zertifizierter Sachverständiger (cpu) – Expertise in der Erstellung gerichtsfester Gutachten

Diese interdisziplinäre Breite befähigt Dr. Giesen, auch komplexeste Kausalitätsfragen zu durchdringen und schlüssige, nachvollziehbare Gutachten zu erstellen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen – Ein Überblick

I. Impfschäden und Post-Vac-Syndrom

Die Diskussion um mögliche Impfschäden nach COVID-19-Impfungen hat in den letzten Jahren eine tiefgreifende Wandlung erfahren. Die Offenlegung der vollständigen Studiendaten durch die Impfstoffhersteller hat zu einer völlig neuen Bewertung der Nebenwirkungsprofile geführt.

Die neue Rechtslage:

  • BGH-Urteil vom 9. Oktober 2025 (Az. III ZR 180/24) : Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass impfende Ärzte für Impfschäden aus bis zum 7. April 2023 durchgeführten Schutzimpfungen nicht persönlich haften. Die Tätigkeit wird der Staatshaftung nach Art. 34 GG zugeordnet. Betroffene müssen sich daher an den Staat wenden.

  • LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Januar 2026 (Az. L 6 VJ 2509/25) : Das Gericht stellte klar, dass das „Post-Vac-Syndrom“ nur ein deskriptiver Terminus ohne validierte Definitionskriterien ist, der eine zeitliche Assoziation einer Impfung mit dem Auftreten verschiedener Symptome beschreibt – jedoch keine definierte Krankheitsentität, die als Impfschaden anzuerkennen ist. Das Vorhandensein von Autoantikörpern allein begründet keine Kausalität

Die Anerkennung eines Impfschadens setzt nach ständiger Rechtsprechung voraus:

  • Die Durchführung der Impfung muss im Vollbeweis belegt sein.

  • Die gesundheitliche Schädigung (Diagnose) muss im Vollbeweis belegt sein.

  • Die Kausalkette muss geschlossen sein – d. h. der ursächliche Zusammenhang zwischen Impfung und Gesundheitsschaden muss nachgewiesen werden.

Die Bedeutung des Gutachtens:

Ein fundiertes, gerichtsfestes Gutachten durch einen zertifizierten Sachverständigen ist der Schlüssel zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Es liefert die medizinische Beweiskette, die Behörden und Gerichte benötigen, um einen Kausalzusammenhang zwischen Impfung und Gesundheitsschaden anzuerkennen.

II. Berufsgenossenschaftliche Gutachten (Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten)

Die gesetzliche Unfallversicherung ist im Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) geregelt. Die Berufsgenossenschaften (BG) und Unfallkassen sind verpflichtet, nach einem gemeldeten Arbeitsunfall oder bei Verdacht auf eine Berufskrankheit zu ermitteln, ob die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen für die Anerkennung des Versicherungsfalls sowie für die Gewährung von Leistungen gegeben sind.

Welche Gutachtenarten gibt es im BG-Bereich?

  • Zusammenhangsgutachten: Klärung, ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Arbeitsunfall oder der beruflichen Tätigkeit und dem eingetretenen Gesundheitsschaden besteht.

  • Rentengutachten: Feststellung einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) als Grundlage für eine Verletztenrente. Gemäß § 56 Abs. 1 SGB VII besteht Anspruch auf Verletztenrente, wenn die Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls über die 26. Woche hinaus um wenigstens 20 % gemindert ist.

  • BK-Gutachten (Berufskrankheiten-Gutachten): Klärung, ob eine Erkrankung durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurde.

Wann wird ein BG-Gutachten veranlasst?

Ein Gutachten wird typischerweise dann angeordnet, wenn

  • die Verletzungen besonders schwer sind,

  • Beschwerden länger anhalten,

  • dauerhafte Einschränkungen vermutet werden,

  • die Berufsgenossenschaft Zweifel an den Unfallfolgen hat,

  • über eine Verletztenrente entschieden werden soll.

Ihre Rechte als Betroffene:

  • Gutachterauswahlrecht: Die Berufsgenossenschaft ist verpflichtet, Ihnen drei Gutachter zur Auswahl vorzuschlagen.

  • Recht auf Einsichtnahme: Sie haben das Recht, Einsicht in die Gutachtenakten zu nehmen.

  • Widerspruchsrecht: Bei Zweifeln an der Qualität oder Richtigkeit des Gutachtens können Sie Widerspruch einlegen und eine zweite Begutachtung beantragen.

III. Sozialmedizinische Gutachten (Rente, Schwerbehinderung, Pflege)

Post-COVID-Syndrom und Schwerbehinderung:

Das Sozialgericht Speyer hat mit Urteil vom 3. Juni 2025 (Az. S 12 SB 318/23) entschieden, dass das Post-COVID-Syndrom einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 rechtfertigen kann. Das Gericht stützte sich dabei auf ein neurologisches Sachverständigengutachten und stellte fest, dass das Post-COVID-Syndrom aufgrund seiner postinfektiösen Entstehung an den Maßgaben der Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VersMedV) zu messen und jeweils im Einzelfall analog zu beurteilen sei.

Erwerbsminderungsrente:

Bei der Beantragung einer Erwerbsminderungsrente ist ein medizinisches Gutachten oft unerlässlich, um die dauerhafte Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit zu belegen.

Pflegegrad:

Bei der Beantragung von Pflegeleistungen kann ein Gutachten die Einstufung in einen Pflegegrad unterstützen.

IV. Gutachten für private Versicherungen

Berufsunfähigkeitsversicherung: Bei der Geltendmachung von Ansprüchen ist ein unabhängiges medizinisches Gutachten die Grundlage für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit.

Private Krankenversicherung: Bei Streitigkeiten über Leistungen oder Behandlungsnotwendigkeiten kann ein Gutachten Klarheit schaffen.

Unfallversicherung: Zur Feststellung der Invalidität nach einem Unfall wird ein Gutachten benötigt.

V. Gerichtliche Gutachten

Sozialgerichte: In Streitigkeiten um Sozialleistungen (Rente, Pflege, Schwerbehinderung) werden Gutachten von gerichtlich bestellten Sachverständigen eingeholt.

Zivilgerichte: In Schadensersatzprozessen (z. B. nach Verkehrsunfällen, Behandlungsfehlern) sind medizinische Gutachten die zentrale Beweisgrundlage.

Strafgerichte: Bei Körperverletzungsdelikten kann ein Gutachten die Schwere der Verletzungen und deren Dauer belegen.

Wann Sie ein Gutachten in Anspruch nehmen sollten

Ein medizinisches Gutachten ist immer dann sinnvoll und notwendig, wenn Ansprüche gegenüber Versicherungen, Behörden oder Gerichten geltend gemacht werden müssen oder wenn medizinische Sachverhalte geklärt werden müssen, die für die weitere Behandlung, Versorgung oder finanzielle Absicherung entscheidend sind.

Typische Anlässe für ein Gutachten:

  • Nach einem Arbeitsunfall oder bei Verdacht auf eine Berufskrankheit – zur Klärung von Zusammenhang, Behandlungsbedarf, MdE und Rentenanspruch

  • Bei anhaltenden Beschwerden nach einer COVID-19-Impfung – zur Anerkennung eines Impfschadens und zur Geltendmachung von Versorgungsleistungen

  • Bei der Beantragung einer Erwerbsminderungsrente – zur Feststellung der dauerhaften Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit

  • Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung – zur Feststellung der Invalidität oder Berufsunfähigkeit

  • Bei Schadensersatzforderungen nach Verkehrsunfällen oder Behandlungsfehlern – zur Beweissicherung und Quantifizierung des Schadens

  • Bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises oder eines Pflegegrades – zur Einstufung und Dokumentation der Beeinträchtigungen

Der Prozess der Gutachtenerstellung

1. Die ärztliche Dokumentation:

Vor der Gutachtenerstellung muss eine lückenlose medizinische Dokumentation vorliegen. Dazu gehören:

  • Ärztliche Befundberichte aller behandelnden Ärzte

  • Laborbefunde und Bildgebungsbefunde

  • Dokumentation des zeitlichen Verlaufs der Beschwerden

  • Impfpass mit genauen Angaben zu Impfstoff, Charge und Datum

2. Die Gutachtenerstellung:

Das Gutachten wird von einem unabhängigen medizinischen Sachverständigen erstellt. Der Gutachter prüft:

  • Die gesicherte Diagnose

  • Den zeitlichen Zusammenhang

  • Den ursächlichen Zusammenhang unter Ausschluss konkurrierender Ursachen

  • Die Schwere und Dauer der Beeinträchtigung

3. Die Beweisanforderungen:

Die Beweisanforderungen sind hoch: Die Kausalkette muss geschlossen sein. Für den ursächlichen Zusammenhang ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die Theorie der wesentlichen Bedingung maßgeblich.

Ihr Weg zum Gutachten – So erreichen Sie uns

Wenn Sie ein unabhängiges, fachlich herausragendes und gerichtsfestes Gutachten benötigen – sei es nach einem Arbeitsunfall, bei Verdacht auf eine Berufskrankheit, nach einer COVID-19-Impfung, für eine Versicherung oder für ein gerichtliches Verfahren – dann sind Sie bei Dr. med. Dipl.-Ing. Thomas A. H. Giesen genau richtig.

„Frag nicht so viel, was andere reden, sei dir selbst genug. Jedoch kann nur der dir Antwort geben, der in sich selber ruht. Du kannst nur Kreise um dich schlagen, wenn du einen Festpunkt hast, dein Inneres nach außen tragen, du Kraft in der Mitte hast. Scheint es doch, dass dich von oben einer hält, dann ist es gut um dich bestellt.“

– Leitgedanke der Praxis Dr. med. Dipl.-Ing. Thomas A. H. Giesen

Vertrauen Sie auf einen Gutachter, der Technik, Medizin und Menschlichkeit vereint. Vertrauen Sie auf Dr. med. Dipl.-Ing. Thomas A. H. Giesen Facharzt für Innere Medizin (Internist) und Facharzt für Allgemeinmedizin – zertifizierter Medizinischer Sachverständiger (cpu).